Aktionsprogramm der Bundesregierung: „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ für die Jahre 2021 und 2022 (verlängert bis 2023)
Seit der ersten Schulschließung am 16.03.2020 war über einen großen Zeitraum in den Schulen des Landes Sachsen-Anhalt Unterricht in Präsenz nicht möglich.
Die Folgen für Schulkinder und Jugendliche sind unter Berücksichtigung der ausgebliebenen bzw. eingeschränkten sozialen Kontakte, der verschiedenen Zugangs- und Kommunikationsmöglichkeiten, der konkreten Rahmenbedingungen vor Ort und auch im persönlichen Umfeld sowohl bezogen auf den Entwicklungsstand bezüglich der Lerninhalte als auch hinsichtlich der psychologischen Reifung und Verarbeitung der zurückliegenden Zeit sehr unterschiedlich.
Diese Rückstände sollen durch außerunterrichtliche Angebote durch die Schulen behoben werden.
Dafür steht den Schulen ein Sonderbudget zur Verfügung. Laut zugrundeliegenden Entwurfsstand des Förderprogramms kann dieses beispielsweise für den Abschluss von Honorarverträgen mit natürlichen Personen mit folgenden Obergrenzen pro Zeitstunde (Angebotsstunden je 45 Minuten plus Vor- und Nachbereitungszeit) verwendet werden:
Honorar- und Nachhilfelehrer (m/w/d)
Sollten Sie interessiert sein, finden Sie weitere Informationen hier:
Aktionsprogramm "Aufholen nach Corona ... " - Nachhilfe- und Honorarlehrkräfte