Kann mein Kind auch von einer anderen Schule wechseln?
Grundsätzlich sind die Lehrpläne unserer Schulen im Kern gleichwertig zu denen an öffentlichen Schulen. Dies ergibt sich bereits aus den grundgesetzlichen Anforderungen an alle Ersatzschulen.
Ein Wechsel an unsere Schulen ist daher vom Grundsatz her ständig möglich, muss jedoch bei einem Quereinstieg im Einzelfall mit der Schulleitung erörtert werden.
Der Übergang von einer öffentlichen Grundschule oder anderen privaten Grundschule an unsere weiterführenden Schulen wird durch unser entsprechendes Schulkonzept bereits berücksichtigt. Insbesondere der gebundene Teil der Ganztagsschule mit den Arbeitsgemeinschaften Naturwissenschaften und Sport soll zu einer Harmonisierung des Klassenverbandes führen.
Zuletzt aktualisiert am 06.11.2015 von Holger Wenzel.