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FAQ

Häufig gestellte Fragen zu den Schulen der PAS

Wie kann ich einer Schule eine Spende zukommen lassen?

Die CELOOK Schulträger GmbH als Träger der Schulen ist eine anerkannte gemeinnützige Einrichtung und daher zur Entgegennahme von Spenden berechtigt. Für eingegangene Spenden werden steuerliche Spendenbescheinigungen ausgestellt. Geldspenden können auf nachfolgendes Konto eingezahlt werden:

Bankverbindung:

Commerzbank Halle
BIC:       DRESDEFF800
IBAN:    DE69 8008 0000 0443 3300 00

Wir bedanken uns für jede Unterstützung und werden diese ausschließlich zu Gunsten unserer Schulen einsetzen.

Gibt es die Möglichkeit einen Schülerspind anzumieten oder gibt es Garderoben?

Im Gymnasium und der Sekundarschule in Großkorbetha können die Kinder Kleidung und Schulsachen in Schülerspinden (Schließfächern) aufbewahren. Diese können schuljahresweise von einem externen Dienstleister angemietet werden. Informationen zur Anmietung eines Spindes erhalten Sie im Sekretariat.

In der Grundschule in Spergau stehen klassenweise Garderobenräume zur Verfügung.

Wer ist der Träger der PAS Schulen?

Der Träger unserer PAS Schulen ist die CELOOK Schulträger GmbH in Querfurt.

Das Unternehmen ist gemeinnützig und arbeitet nicht um Gewinne zu erzielen. Dies wird jährlich durch das zuständige Finanzamt geprüft und bescheinigt.

Mehr Informationen zum Schulträger

Müssen die Schüler alle Ganztagsangebote nutzen?

Die Ganztagsangebote an unseren Schulen sind verschieden gestaltet und richten sich nach den Anforderungen der jeweiligen Altersstufen.

Freie Grundschule Spergau

06:00 - 07:00 Frühhort (wahlweise)
07:00 - 07:30 Come Together
07:30 - 13:00 Unterricht mit Pausen und Aktivpausen
13:00 - 15:00 Ganztagsangebote mit Sport und Arbeitsgemeinschaften 1)
15:00 - 17:30 Nachmittagshort (wahlweise)

Der Ferienort in den Schulferien wird wahlweise gesondert angeboten.
1) Die Ganztagsangebote sollten im laufenden Schuljahr zu mindestens 75 % genutzt werden.

Freie Sekundarschule Großkorbetha und Freies Gymnasium Großkorbetha

Unsere Ganztagsschule in Großkorbetha wird für die Sekundarschule und das Gymnasium gemeinsam organisiert und ist an Schultagen von Montag bis Freitag von 07:00 bis 16:00 Uhr geöffnet. In diesem Zeitbereich können die Schüler/innen am Morgen ankommen, hier findet der reguläre Unterricht statt und es können am Nachmittag verschiedene Angebote genutzt werden.

Die gemeinsame Ganztagsschule der PAS-Schulen in Großkorbetha setzt sich aus einem gebundenen Teil (Teilnahmepflicht) für die Klassenstufen 5 und 6 und dem offenen Teil (keine Teilnahmepflicht) der Klassenstufen 7 - 10 bzw. 12 zusammen. Die Ganztagsschule wird, mit Ausnahme von klassenstufenorientierten Aktivitäten, schul- und klassenübergreifend gestaltet.

Wie sieht die Mittags- und Pausenversorgung aus?

Die warme Mittagsversorgung wird an der Grundschule, der Sekundarschule und dem Gymnasium durch einen externen Essenanbieter gewährleistet. Es kann aus verschiedenen Menüs gewählt und online bestellt werden. Spezielle Kost bei Krankheiten ist im Rahmen der realisierbaren Anforderungen möglich.

 

Werden die Zeugnisse und Abschlüsse überall anerkannt?

Unsere Schulen sind alle staatlich anerkannte Ersatzschulen. Mit der Anerkennung durch das Land Sachsen-Anhalt erhält die Ersatzschule gem. § 17 Schulgesetz LSA das Recht, Zeugnisse zu erteilen, die dieselbe Berechtigung verleihen wie die der öffentlichen Schulen.

Die Abschlüsse an unseren Schulen sind damit gleichwertig wie die Abschlüsse an jeder staatlichen bzw. öffentlichen Schule.

Nach der Grundschule können damit unsere Schüler jede weiterführende Schule besuchen.

Mit dem Abschluss an unserer Sekundarschule stehen jedem Schüler alle Möglichkeiten im weiterführenden Bildungsweg (Berufsausbildung, Fachgymnasium usw.) offen.

Der erfolgreiche Abschluss an unserem Gymnasium berechtigt grundsätzlich zum Zugang zu jeder Hochschule oder Universität.

Gibt es eine individuelle Förderung der Schüler?

Eine individuelle Förderung unserer Schüler erfolgt sowohl während des Unterrichts als auch im Rahmen unseres Ganztagsschulprogramms. Durch Arbeitsgemeinschaften können unter anderem spezielle Interessen und Begabungen vertieft werden.

In unserer Grundschule werden zusätzlich pädagogische Mitarbeiter eingesetzt, die auch direkt im Unterrichtsbetrieb unterstützend tätig werden.

In unseren weiterführenden Schulen gibt es die Möglichkeit am Nachmittag "Zusätzlichen Hilfen"zu belegen. In diesen 45-Minuten-Einheiten können Schüler fachbezogene Unterstützung bei Leistungsproblemen in den Kernfächern erhalten um Defizite gezielt zu beseitigen. Die Unterstützung wird durch einen entsprechenden Fachlehrer realisiert.

Wie können sich die Eltern in der Schule engagieren?

Die Zusammenarbeit mit den Eltern ist eine wichtige Komponente in unserem Schulalltag.

Elternvertretungen gibt es in jeder Klasse sowie in jeder Schule. Unsere Eltern engagieren sich bei Projekten, Wandertagen oder Schulveranstaltungen.

Bei Modernisierungsarbeiten oder der Beschaffung von Lehr- und Lernmitteln können Sachspenden oder Geldspenden hilfreich sein.

siehe auch: Wie kann ich einer Schule eine Spende zukommen lassen?

Gibt es einen Förderverein?

Ein von den Eltern getragener Förderverein ist derzeit in Planung.

Bisher engagieren sich die Eltern für die Schulen in Projekten, bei Wandertagen oder auch bei Schulfesten oder Veranstaltungen.

Kann mein Kind auch von einer anderen Schule wechseln?

Grundsätzlich sind die Lehrpläne unserer Schulen im Kern gleichwertig zu denen an öffentlichen Schulen. Dies ergibt sich bereits aus den grundgesetzlichen Anforderungen an alle Ersatzschulen.

Ein Wechsel an unsere Schulen ist daher vom Grundsatz her ständig möglich, muss jedoch bei einem Quereinstieg im Einzelfall mit der Schulleitung erörtert werden.
Der Übergang von einer öffentlichen Grundschule oder anderen privaten Grundschule an unsere weiterführenden Schulen wird durch unser entsprechendes Schulkonzept bereits berücksichtigt. Insbesondere der gebundene Teil der Ganztagsschule mit den Arbeitsgemeinschaften Naturwissenschaften und Sport soll zu einer Harmonisierung des Klassenverbandes führen.

Wann kann ich mein Kind anmelden?

Freie Grundschule Spergau

Grundsätzlich können Sie Ihr Kind an unseren Schulen zu jeder Zeit anmelden.
An unserer Grundschule empfiehlt sich die Anmeldung mindestens zwei Jahre vor dem Einschulungstermin in die erste Klasse. Dies ist erforderlich, damit der Vorschulunterricht, welcher ein Jahr vor dem Einschulungstermin beginnt, entsprechend organisiert werden und ihr Kind auch daran teilnehmen kann.

Ein Quereinstieg in höhere Klassen ist möglich, dieser muss jedoch gesondert mit der Schulleitung erörtert werden.

Freie Sekundarschule Großkorbetha und Freies Gymnasium Großkorbetha

Auch an unseren weiterführenden Schulen können Sie grundsätzlich Ihr Kind zu jeder Zeit anmelden. Die Anmeldung für die Klassenstufe fünf sollte möglichst ein Jahr vor Schulbeginn erfolgen, damit Ihr Kind an den vorbereitenden Veranstaltungen unserer Schule teilnehmen kann. Diese Veranstaltungen sollen den Übergang von verschiedenen Grundschulen an unsere Schulen verbessern und den Kindern die Möglichkeit geben sich gegenseitig und die Schule kennen zu lernen. Zudem werden inhaltliche Vorbereitungen für den Übergang Ihres Kindes an die weiterführenden Schulen getroffen und insbesondere die Entscheidung über die Schulform (Sekundarschule oder Gymnasium) unterstützt.

Ein Quereinstieg in höhere Klassen ist möglich, dieser muss jedoch gesondert mit der Schulleitung erörtert werden.

Können die Hausaufgaben in der Schule erledigt werden?

Freie Grundschule Spergau

Die Erledigung von Hausaufgaben (nicht alle) ist in unserer Grundschule ein Teil der gebundenen Ganztagsschule. Hier ist jedoch zu beachten, dass nicht alle Hausaufgaben in der Schule erledigt werden oder werden können. Einerseits hängt dies mit der Art der Hausaufgabe (Lied oder Gedicht lernen, Blätter sammeln) zusammen, andererseits aber auch mit dem eigentlichen Sinn des selbstständigen Arbeitens an einer Aufgabe. Die selbstständige Hausaufgabenerledigung nimmt in den höheren Klassenstufen zu.

Freie Sekundarschule Großkorbetha und Freies Gymnasium Großkorbetha

Im Rahmen des offenen Teils der Ganztagsschule können alle Schüler von Klasse 5 - 12 in Freistunden oder am Nachmittag ihre Hausaufgaben in der Schule erledigen. Diese Zeiten laufen als Selbststudienzeiten (Oberstufe) oder werden gesondert beaufsichtigt.

Wo wird der Sportunterricht durchgeführt?

Sowohl in Spergau als auch in Großkorbetha nutzen unsere Schüler die örtlichen Sporteinrichtungen (Sporthallen, Sportplätze). Dies ist durch die Kooperation mit der jeweiligen Kommune sowie den örtlichen Sportvereinen möglich.

Der Schwimmunterricht an unserer Grundschule wird während der normalen Unterrichtszeit (3. oder 4. Klasse) in einer Schwimmhalle (Leuna oder Merseburg) durchgeführt. Zum Schwimmunterricht fährt für unsere Schüler ein gesonderter Bus.

Welche Ausstattung hat die Schule?

Unsere Grundschule in Spergau und unsere Sekundarschule in Großkorbetha sind traditionelle Schulbauten, die aufwendig saniert und modernisiert wurden. Unser Gymnasium in Großkorbetha ist ein moderner Neubau, welcher im August 2012 in Betrieb genommen worden ist.

Die Ausstattungshighlights reichen von einem speziellen Forscherlabor in der Grundschule bis zum Rasterelektronenmikroskop im Gymnasium.

Wie groß ist die Anzahl der Schüler pro Klasse?

Die durchschnittliche Schülerzahl je Klasse liegt bei ca. 20 Schülern. Die maximale Schülerzahl wird durch Raumgröße und Bestuhlung nach unserem pädagogischen Konzept auf 24 Schüler begrenzt.

Welche Arbeitsgemeinschaften am Nachmittag werden angeboten?

Freie Grundschule Spergau

An unserer Grundschule werden die Arbeitsgemeinschaften als fester Bestandteil der gebundenen Ganztagsschule (Teilnahmepflicht) angeboten. Hierzu zählt die AG Naturwissenschaften, die AG Sport und die Kreativ-AG.

Freie Sekundarschule Großkorbetha und Freies Gymnasium Großkorbetha

Im gebundenen Teil der Ganztagsschule für die Klassen 5 und 6 ist die verpflichtende Teilnahme an der AG Sport und an der AG Naturwissenschaften vorgesehen. In den Klassen 7 - 10 haben unsere Schüler die Möglichkeit Wahl-AGs im offenen Teil unserer Ganztagsschule zu belegen.

 

Wie ist das Lehrerteam zusammengesetzt?

Die Altersstruktur unserer Mitarbeiter gestaltet sich sehr ausgewogen. Unsere Lehrkräfte verfügen alle über die schulrechtlich vorgeschriebene(n) Unterrichtsgenehmigung(en) in der jeweiligen Schulform.

Auf eine namentliche Nennung, eine Unterrichtsfachzuordnung oder auf das Veröffentlichen von Fotos möchten wir jedoch verzichten, da der derzeitige durch die öffentliche Hand verursachte globale Mangel an Lehrkräften zur Vorsicht Anlass gibt.

Welche Möglichkeiten der Schülerbeförderung gibt es?

Als private Schulen sind wir leider nicht in den öffentlichen Schülerverkehr eingebunden. Aus diesem Grund gestaltet sich die Schülerbeförderung unsere Schüler vielschichtig.

Freie Grundschule Spergau

An unserer Grundschule in Spergau werden die kleinen Schüler meist durch die Eltern und durch Fahrgemeinschaften eigenständig gebracht und wieder abgeholt. Die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln ist wegen des Lebensalters unserer Schüler eher die Ausnahme.

Freie Sekundarschule Großkorbetha und Freies Gymnasium Großkorbetha

Unsere Schüler haben die Möglichkeit aus Richtung Weißenfels, Leuna, Merseburg und Bad Dürrenberg öffentliche Buslinien am Morgen und am Nachmittag zu nutzen. Zudem verfügt der Ort Großkorbetha über einen Haltepunkt der Deutschen Bahn, welcher von einigen Schülern zur An- und Abfahrt genutzt wird. Eine Vielzahl von Schülern wird durch die Eltern bzw. durch organisierte Fahrgemeinschaften befördert. Ältere Schüler benutzen teilweise das Zweirad oder ein anderes eigenes Kfz. Weiterhin kommen Schüler aus dem näheren Umfeld mit dem Fahrrad in die Schule. Für die Fahrräder sind separate Unterstellmöglichkeiten auf dem Schulgelände vorhanden.

Ist ein Wechsel zwischen den Schulformen möglich?

Die Freie Sekundarschule und das Freie Gymnasium Großkorbetha bieten nicht nur von der lokalen Situation, sondern auch aufgrund ihrer gemeinsamen Ausrichtung die Möglichkeit einen Wechsel zwischen den Schulformen zu realisieren.

Hierfür sind jedoch umfangreiche und individuelle Nebenbedingungen zu prüfen. Aus diesem Grund ist ein persönliches Beratungsgespräch erforderlich.

Welche Fremdsprachen werden unterrichtet?

Freie Grundschule Spergau

An unserer Grundschule wird Englisch ab Klasse 1 unterrichtet. Zudem wird eine Englischstunde pro Woche zusätzlich zur regulären Stundentafel ab Klasse 3 angeboten.

Freie Sekundarschule Großkorbetha

Englisch ist an unserer Schule die 1. Fremdsprache und wird von Klasse 5 bis 10 unterrichtet. Im Wahlpflichtbereich der Klasse 7 bis 10 kann als 2. Fremdsprache Französisch gewählt werden.

Freies Gymnasium Großkorbetha

Am Gymnasium wird Englisch von Klasse 5 bis 12 als verpflichtendes Grundlagenfach unterrichtet. Ab Klasse 7 kann Französisch, Spanisch oder Russisch als 2. Fremdsprache gewählt werden. Französisch und Spanisch werden dabei auch im Wahlpflichtbereich der Oberstufe (Klasse 11 und 12) angeboten. Des Weiteren besteht fakultativ die Möglichkeit, im Profilbereich des Gymnasiums Latein von Klasse 9 bis 12 (Latinum) auszuwählen.

Wie hoch ist das Schulgeld?

Eingangs möchten wir kritisch auf folgende Regelungen der Landesverfassung des Landes Sachsen-Anhalt hinweisen:

Artikel 25 - Bildung und Schule

(1) Jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht auf seine Herkunft und wirtschaftliche Lage das Recht auf eine seine Begabung und seine Fähigkeiten fördernde Erziehung und Ausbildung.

Artikel 26 - Schulwesen

(3) Das Recht und die Pflicht der Eltern, ihre Kinder zu erziehen und deren Schule auszuwählen, sind bei der Gestaltung des Erziehungs- und Schulwesens zu berücksichtigen.

Artikel 28 - Schulen in freier Trägerschaft

(1) Das Recht zur Errichtung von Schulen in freier Trägerschaft wird gewährleistet. Schulen in freier Trägerschaft als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Landes und unterstehen den Gesetzen. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die Schulen in freier Trägerschaft in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen und eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte nicht genügend gesichert ist.

(2) Soweit diese Schulen Ersatz für öffentliche Schulen sind, haben sie Anspruch auf die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen öffentlichen Zuschüsse. Das Nähere regelt ein Gesetz.

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Obwohl die Landesverfassung oben stehende Grundrechte im Land Sachsen-Anhalt formuliert, sieht die Realität leider seit vielen Jahren anders aus. Die staatliche Finanzhilfe umfasst für Kinder und Jugendliche, die eine private Schule als Ersatzschule besuchen nur etwa 56 - 60 % der Mittel, die die öffentliche Hand jährlich für einen Schüler an einer vergleichbaren öffentlichen Schule ausgibt (Quelle: Statistisches Bundesamt, Publikation: "Ausgaben je Schüler an öffentlichen Schulen").

Ersatzschulen sind daher darauf angewiesen, die Deckung dieser Finanzierungslücke und die erforderlichen Mittel für das veränderte Schulprogramm durch private Gelder aufzubringen. Ein Teil wird durch Schulgelder der Eltern, welche aus sozialer Sicht und wegen der Vorgaben aus Art. 7 Grundgesetz und Art. 28 Landesverfassung in der Höhe begrenzt sind, finanziert.

Das derzeitige Schulgeld beträgt:

Freie Grundschule Spergau monatlich 120,00 €
Freie Sekundarschule Großkorbetha monatlich 130,00 €
Freies Gymnasium Großkorbetha monatlich 150,00 €

Auf Antrag kann das Schulgeld ganz oder teilweise erlassen werden. Der Antrag ist zu begründen.
Die Einkommens- und Vermögensverhältnisse sind durch Vorlage der entsprechenden Nachweise offen zu legen.
Über den Antrag entscheidet der Schulträger nach freiem Ermessen und unter Beachtung der Haushaltslage der Schule.